Mein Tätigkeitsfeld umfasst die steuerliche Hilfeleistung
im  Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz.

Die Buchführung ist das A und O eines Unternehmens. Sie ist das Fundament für betriebswirtschaftliche und steuerliche Entscheidungsfindung. Ich verbuche die täglich anfallenden Geschäftsvorfälle Ihrer Finanz- und  Lohnbuchhaltung pünktlich, preiswert und ordnungsgemäß auf eigener oder externer EDV.

Mit meiner fachlichen Unterstützung werden Stärken und Schwächen transparent und rechtzeitig erkennbar. Die Umsetzung individueller Branchenlösungen und Betriebsvergleiche runden Ihr  Informationsbedürfnis ab.

Deswegen liegt das Hauptaugenmerk auf den drei Bereichen:

Finanzbuchführung

Kontierung und Erfassung Ihrer Belege, unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten und periodengerechter Abgrenzung, Erstellung einer aussagekräftigen Finanzbuchhaltung. Auswertungen in Form von Saldenlisten, monatlichen Ergebnisrechnungen mit Vorjahreswerten, Offene-Posten-Listen und Mahnwesen für Debitoren und Kreditoren, auch Zahlungsverkehr, individuelle Auswertungen mit Übernahme aus und in Excellisten.

Kosten- und Leistungsrechnung

Über einen Betriebsabrechungsbogen (BAB) werden die Kosten verursachungsgerecht zugeordnet. Der BAB hat die Aufgabe, den Kostenfluss in den einzelnen Abteilungen oder Bereichen differenziert darzustellen und zu sortieren. Als Ergebnis ist sehr eindeutig die Kostenstelle mit dem größten Kostenpotential zu erkennen, weiter herunter gebrochen ist zu sehen, wie viel ein Arbeitsplatz tatsächlich kostet. Das Ziel Kostentransparenz ist erfüllt.

Lohnbuchhaltung

Sie möchten korrekte und vollständige Lohnunterlagen für Ihre Mitarbeiter: Ich biete Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Jahresmeldungen, Meldungen an die Berufsgenossenschaft, An- und Abmeldungen Ihrer Arbeitnehmer, Hilfe beim Ausfüllen von Bescheinigungen zwecks Vorlage beim Arbeitsamt, Lohnfortzahlungsanträge etc.

Anlagenbuchhaltung

Nicht nur im Rahmen des Jahresabschlusses, sondern monatliche Erfassung Ihrer Investitionsgüter mit Abschreibungsermittlung und Übernahme in die Finanzbuchhaltung, monatlicher Überblick über Restbuchwerte, Abschreibungsplanung zeitnah.

Aufgrund berufsrechtlicher Einschränken durch das Steuerberatungsgesetz (StBerG) ist meine Tätigkeit im Rahmen der Buchführung auf zulässige Befugnisse beschränkt. Lesen Sie hier mehr.

(c) Martin Mosel, Hamburg